Stadtrat überweist Teilrevision Nutzungsplanung Friesenberg
8. Dezember 2019 | von admin | Kategorie: Bauen & WohnenDie vom Stadtrat verabschiedete Teilrevision der Nutzungsplanung Friesenberg umfasst zwei Massnahmen: Einerseits eine Änderung des Zonenplans, die in bestimmten Gebieten anstatt zwei Vollgeschossen neu drei oder vier Vollgeschosse zulässt. Andererseits den «Ergänzungsplan Städtebau Quartier Friesenberg». Dieser enthält besondere Bauvorschriften – beispielsweise zu Bebauungsstruktur, baulicher Dichte, Strassenraumgestaltung, Erschliessung, Grünraumgestaltung und Baumschutz – und soll neu in die Bauordnung aufgenommen werden. Die Teilrevision Nutzungsplanung Friesenberg ist notwendig, um übergeordnete Richtplanungen und gesetzliche Vorgaben bezüglich Siedlungsqualität und massvoller Verdichtung innerhalb bestehender Siedlungsgebiete umzusetzen. Die Nutzungsplanung fördert gemeinnützigen Wohnraum und schafft die Voraussetzungen für ein massvolles Bevölkerungswachstum bei gleichzeitiger Sicherung der städtebaulichen Qualitäten des Quartiers Friesenberg. Die Teilrevision Nutzungsplanung Friesenberg lag von Oktober bis Dezember 2018 öffentlich auf. Zeitgleich erfolgte eine Vorprüfung der Nutzungsplanung durch die kantonale Baudirektion, die eine Genehmigung in Aussicht stellte.
Masterplan FGZ
Die Teilrevision Nutzungsplanung Friesenberg basiert auf dem «Masterplan FGZ» (STRB Nr. 249/2016), dem der Stadtrat im März 2016 zugestimmt hat. Der Masterplan war im Rahmen eines kooperativen Planungsprozesses von der Familienheim-Genossenschaft Zürich (FGZ) und der Stadt Zürich zwischen 2012 und 2016 erarbeitet worden. Auslöser dafür war die langfristige Erneuerungsstrategie der FGZ, die Sanierungen und Ersatzneubauten vorsieht. Mit der Teilrevision soll ermöglicht werden, dass bis etwa zum Jahr 2050 zusätzliche 500 bis 700 Wohnungen entstehen (inklusive Ersatz von Etappe 1 und 2, siehe unten). Schrittweise soll so gemeinnütziger Wohnraum für 1400 bis 1900 zusätzliche Personen im Quartier geschaffen werden. Wann und für welche Siedlungen im Anschluss an die Teilrevision ein konkretes Projekt gestartet wird, obliegt der FGZ.
Massnahmen Denkmalpflege
Bereits 2016 hat der Stadtrat zudem gestützt auf die Gesamtschau im «Masterplan FGZ» denkmalpflegerische Massnahmen beschlossen und drei Siedlungen der Gartenstadt Friesenberg ins Inventar aufgenommen. Gegen den Verzicht einer Inventaraufnahme und Unterschutzstellung der beiden ältesten Etappen der FGZ (STRB Nr. 1027/2016) wurden Rechtsmittel ergriffen. Das Verfahren ist derzeit pendent vor Bundesgericht. Der Ausgang des hängigen Verfahrens hat keinen unmittelbaren Einfluss auf die übrigen Festlegungen, weshalb diese umgesetzt werden sollen, um die angestrebte Entwicklung des Gebiets in den restlichen Bereichen zu ermöglichen. Über das weitere Vorgehen bei den beiden ältesten Etappen wird im Anschluss an den Bundesgerichtsentscheid befunden.
Eine aussergewöhnlich gut besuchte Generalversammlung der Familienheim-Genossenschaft Zürich (FGZ) hat am Montagabend im Volkshaus-Saal Karin Schulte mit deutlichem Mehr zur neuen Präsidentin gewählt.
Die Arbeiten für den Rückbau der Gebäude, die dem ersten Teil des Ersatzneubaus Quartierzentrum Friesenberg Platz machen müssen, haben begonnen. Gleichzeitig wird das Provisorium für die Coop-Filiale Friesenberg realisiert. Das Provisorium wird während der Bauzeit bis zur Fertigstellung des ersten Teils des Neubaus ca. 2017 die Coop-Filiale beherbergen.
Die FGZ plant, bis 2018 den bestehenden kleinen Platz mit Coop und Restaurant samt der angrenzenden Wohnsiedlung zwischen Schweighof- und Arbentalstrasse in zwei Etappen zu erneuern und eine attraktive, zukunftsweisende Wohn- und Geschäftsüberbauung mit über 100 Wohnungen sowie einem attraktiven Zentrumsplatz zu realisieren. Die Neugestaltung eines Quartiers will gut geplant sein. Die FGZ hat bereits im November 2004 mit grossem Mehr einem Bauleitbild zugestimmt. Dieses strategische Planungsinstrument dient zur Steuerung mittel- und langfristiger Entwicklungsschritte in den Bereichen Wohnen, Grünraum, Verkehr und Zentrum und für die bauliche Entwicklung der nächsten 20 Jahre mit einem Fahrplan für Instandsetzungen und Ersatzneubauten. In diesem Bauleitbild wurden bereits auch die wichtigsten Grundlagen für den Projektwettbewerb zum «Zentrum Friesenberg» geschaffen.
In Zusammenarbeit mit dem Amt für Hochbauten der Stadt Zürich hat die Familienheim-Genossenschaft Zürich (FGZ) einen Projektwettbewerb im selektiven Verfahren durchgeführt. Das Siegerprojekt «Emma» von Enzmann Fischer Partner AG, Zürich, und Köpfli Partner GmbH, Luzern, überzeugte das Preisgericht vor allem durch die gelungene gewundene Form, die sich sehr gut in die bestehende Umgebung einfügt und gleichzeitig zusammen mit den Schulhäusern und der Kirche einen Akzent setzt. Die neue Wohnsiedlung bietet zudem eine hohe Qualität an Wohnungsgrundrissen, die geschickt auf die Schweighofstrasse und die Ausrichtung des Grundstücks Rücksicht nehmen. Die Zielkosten von rund 75 Millionen Franken (exklusive allfälliges COOP-Provisorium von 1 Million Franken), basierend auf den Vorgaben der kantonalen Wohnbauförderung (2010) inklusive den Zuschlägen für den Minergie-P-ECO-Standard, erreicht das Projekt vorbildlich. Die geforderten Werte von Minergie-P-ECO werden vom Wettbewerbssieger eingehalten, und die Dachflächen eignen sich sehr gut für die Gewinnung von Strom durch Photovoltaik.
In den nächsten 5 – 20 Jahren will die Familienheim-Genossenschaft Zürich (FGZ) beidseits der Schweighofstrasse einen neuen Einkaufs- und Dienstleistungsbereich schaffen: mit Läden (Coop und neu am gleichen Ort Bäckerei, Blumenladen, Coiffure, Apotheke, usw.), Restaurant, Gesundheitszentrum, offenen Räumen sowie mit FGZ-Verwaltung und -Regiebetrieb. Zusätzlich sollen 100 – 140 Wohnungen entstehen.