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FGZ zieht Entscheid weiter

10. März 2019 | von | Kategorie: Aktuell

Die Familienheim-Genossenschaft Zürich (FGZ) legt beim Bundesgericht Beschwerde gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts ein, die Nichtunterschutzstellung von zwei ihrer Siedlungen durch die Stadt aufzuheben. Eine denkmalgerechte Sanierung der Siedlungen mit 144 Häusern und Wohnungen stünde im Widerspruch zum Zweckartikel der gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaft, preiswerten Wohnraum zu erhalten, schreibt die FGZ.

Bis 2016 stand keine der vielen Wohnsiedlungen der FGZ unter Schutz oder war im kommunalen Inventar verzeichnet. Dann nahm der Stadtrat drei FGZ-Siedlungen (13., 16. und 18. Etappe) ganz oder teilweise mitsamt ihren Gärten ins Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutz­objekte auf. Gleichzeitig hatte der Stadtrat von Zürich entschieden, auf eine Unterschutzstellung der beiden FGZ-Etappen 1 und 2 zu verzichten. Die Beschlüsse erfolgten aufgrund der Abklärungen und Untersuchungen im Rahmen der Masterplanung für das Gebiet der FGZ im Quartier Friesenberg.  Der Entscheid des Stadtrates erfolgte auf der Grundlage einer Interessenabwägung für diese beiden Siedlungen. Nebst der Empfehlung der Denkmalpflegekommission flossen entgegenstehende öffentliche Interessen ein, welche für einen Ersatzneubau an diesem gut erschlossenen innerstädtischen Ort sprachen.

Mit seinem Entscheid im Jahr 2016 hatte der Stadtrat Rechtssicherheit für die langfristige Planung der gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaft FGZ schaffen wollen. Durch die Rekurse des Zürcher Heimatschutzes (ZVH) gegen den Beschluss des Stadtrats und erneut gegen den Entscheid des Baurekursgerichts begann stattdessen ein langwieriges Rechtsverfahren. Der neuste Entscheid des Verwaltungsgerichts vom Januar 2019 hiess die Beschwerde des ZVH gut.  Diesen Entscheid des Verwaltungsgerichts wird die Stadt Zürich vor Bundesgericht weiterziehen. Die FGZ begrüsst dies und wird als Hauptbetroffene ebenfalls Beschwerde beim Bundesgericht erheben.

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