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Neues Verkehrsregime in der Haldenstrasse

2. September 2012 | von | Kategorie: Mobilität

Um den Durchgangsverkehr in der Haldenstrasse zu vermindern, hat der Stadtrat beschlossen, ein teilweises Fahrverbot einzuführen. Zubringerdienst ist gestattet.

Der Stadtrat plant an der Haldenstrasse die Einrichtung einer Fahrverbotszone für den motorisierten Verkehr (Schwerverkehr, Auto, Motorräder) im Bereich zwischen Bühl- und Wiedingstrasse. Die Anwohnenden und Zuliefernden im Bereich des Fahrverbots können zu jeder Zeit von beiden Seiten zu den Liegenschaften gelangen. Die übrigen Anwohnenden und Zuliefernden der Halden-, Bühl- und Talwiesenstrasse können mindestens von der einen Seite zufahren: westlich des Fahrverbotsbereichs über die Birmensdorferstrasse, östlich über die Uetlibergstrasse. Die öffentliche Ausschreibung mit rechtlichen Einsprachemöglichkeiten ist für den Herbst 2012 vorgesehen.

Die als Quartierstrasse klassierte und in einer Tempo-30-Zone gelegene Haldenstrasse weist seit Jahren einen zu hohen Anteil an quartierfremdem Durchgangsverkehr auf. Zwar nahm die Belastung nach der Eröffnung der Westumfahrung von 5900 auf 3900  Fahrzeuge pro Tag ab (Erhebung September 2011). Die Talwiesen-, Bühl- und Haldenstrasse werden jedoch von vielen Schulkindern und Eltern mit Kinderwagen genutzt. Zudem wird der Immissionsgrenzwert für Lärm in gewissen Bereichen regelmässig überschritten.

2012-02-24 16.23.30Versuch einer Teilsperrung mittels Barrieren
Aus diesen Gründen rechtfertigen sich verkehrsberuhigende Massnahmen, über deren Ausgestaltung sich Vertreterinnen und Vertreter von Handel und Gewerbe, Elternverein, Anwohnende und Mitgliedern des Gemeinderates an zwei Veranstaltungen austauschten. Die dort gefundene Kompromisslösung war ab Oktober 2011 ein auf fünf Monate befristeter Versuch mit zwei Barrieren in der Haldenstrasse. Sie befanden sich auf der Höhe des Berneggwegs und bei der Einmündung der Wiedingstrasse in den Berneggweg und waren von Montag bis Freitag jeweils von 6.00 bis 9.00 und von 15.00 bis 19.00 Uhr geschlossen.

Erfahrungen aus der Versuchsordnung
Mit der Sperrung der Haldenstrasse konnte gemäss Tiefbauamt erreicht werden, dass sich der quartierfremde Verkehr wie im kommunalen Richtplan vorgesehen auf die Achsen Schweighof-, Birmensdorfer-, Uetliberg- und Steinstrasse verlagerte. Noch rund 1900 Fahrzeuge pro Tag befuhren die Haldenstrasse. Die Versuchsanordnung hat aber auch gezeigt, dass eine temporäre Sperre verschiedene Probleme mit sich bringt. So lassen die Raumverhältnisse an der Haldenstrasse beispielsweise keine befriedigende Lösung für Wendemanöver zu.

Zwei Petitionen eingereicht
Im Quartier gab es Befürwortende und Gegner/innern der versuchweise installierten Barrieren. Beide Interessengruppen organisierten sich und reichten Stadträtin Ruth Genner Petitionen mit 792 Unterschriften (pro Barriere), beziehungsweise 925 Unterschriften (contra Barriere) ein. Nach Abwägung der verschiedenen Interessen hat der Stadtrat beschlossen, dass an der Haldenstrasse keine dauerhaften Barrieren, aber ein Fahrverbot mit Zubringerdienst eingerichtet wird. Der Stadtrat ist der Meinung, mit diesem Kompromiss einerseits die gewünschte Reduk-tion des quartierfremden Verkehrs zu erreichen und andererseits den Mobilitätsbedürfnissen von Anwohnenden und Gewerbe Rechnung zu tragen.

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