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Gegen Lohndumping auf städtischen Baustellen

14. April 2015 | von | Kategorie: Bauen & Wohnen

Vor zwei Wochen wurde gegen eine Firma auf der Triemli-Baustelle ein Baustellenverbot verhängt. Bereits letzten Herbst hat das Amt für Hochbauten das kantonale Arbeitsinspektorat zu vermehrten Kontrollen auf dieser Baustelle veranlasst. Die Massnahme erweist sich als zielführend: In einem aktuellen Fall sind Untersuchungen eingeleitet worden.

Die Untersuchungen wegen Lohndumping konzentrieren sich zurzeit auf einen Vertragspartner der Trigon Elektro AG. Letztere kam vor zwei Wochen wegen ausstehender Lohnzahlungen in die Schlagzeilen. Das Problem konnte inzwischen in Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft Unia gelöst werden. Die Trigon ist ein Subunternehmer der AZ Elektro AG. Bei ihr konnte das Arbeitsinspektorat des Kantons Zürich keine Unregelmässigkeiten feststellen.

Wie in solchen Fällen üblich, hat das kantonale Arbeitsinspektorat nun Meldung an die Paritätische Kommission erstattet. Diese wird eine Prüfung der betreffenden Firma vornehmen. Das Resultat und die Dauer der Prüfung sind noch nicht bekannt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Das Amt für Hochbauten (AHB) akzeptiert kein Lohndumping auf seinen Baustellen. Bereits vor einem halben Jahr hat das Amt als vorbeugende Massnahme sämtliche Werk- und Planerverträge angepasst. Unter anderem werden die Bauleitungen vertraglich auch dazu verpflichtet, keine Schwarzarbeit zuzulassen und im Verdachtsfall das AHB sofort zu informieren. Bei Verstössen droht eine Konventionalstrafe. Dass nun ein neuer Verdachtsfall untersucht wird zeigt, dass der eingeschlagene Weg Früchte trägt.

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