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Uto Kulm: Überarbeiteter Gestaltungsplan liegt öffentlich auf

23. November 2015 | von | Kategorie: Aktuell

Die Baudirektion hat den kantonalen Gestaltungsplan «Uto Kulm» überarbeitet, nachdem dieser im Rahmen eines Rechtsmittelverfahrens zurückgewiesen worden war. Der angepasste Gestaltungsplan liegt nun vom 20. November 2015 bis 18. Januar 2016 öffentlich auf.

20150422_164345Der Uetliberg mit dem Uto Kulm ist für die Zürcher Bevölkerung ein wichtiges Naherholungsgebiet. Als Bestandteil der Albiskette-Reppischtal ist er zudem ein Objekt im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN). Der Gastgewerbebetrieb Uto Kulm und das dazugehörige Grundstück sind im Privat­eigentum, die Bevölkerung ist jedoch an der Nutzbarkeit des Aussenraums interessiert. Für die Öffentlichkeit ist die Zugänglichkeit grundsätzlich gewährleistet, rechtlich ist der Anspruch durch Einträge im regionalen und im kantonalen Richtplan gesichert. Der Kantonsrat hat 2010 den für die Öffentlichkeit wichtigen Teil des Uto Kulm im kantonalen Richtplan einem Erholungsgebiet zugeteilt und der Verwaltung den Auftrag erteilt, dafür einen kantonalen Gestaltungsplan festzusetzen.

Die Baudirektion hat den Gestaltungsplan «Uto Kulm» erarbeitet und diesen am 6. Februar 2012 festgesetzt. Im Rahmen eines Rechtsmittelverfahrens wurde dieser jedoch in zweiter Instanz durch das Verwaltungsgericht an die Baudirektion zurückgewiesen. Bemängelt wurde, dass der Gestaltungsplan einen zu weit gehenden und daher unzulässigen Eingriff in die Schutzziele und in den Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet bewirke. Während der anschliessenden Überarbeitung, die auf den Erkenntnissen aus den Rechtsmittelverfahren basierte, konnte sich die Grundeigentümerin Hotel Uto Kulm AG zu den Änderungen äussern. Zudem wurden die betroffenen Gemeinden (Stallikon, Uitikon und Zürich) sowie die an den Rechtsmittelverfahren beteiligten Umweltorganisationen über die geplanten Anpassungen informiert.

Interessenabwägung vorgenommen
Der nun vorliegende Entwurf definiert die öffentlich zugänglichen Flächen, die zulässigen Bauten des Gastgewerbebetriebes und die Art der Nutzungen der einzelnen Bereiche. Zudem wird die Anzahl der Fahrten auf den Uto Kulm begrenzt und kontrolliert. Parallel zum Gestaltungsplan sind im sogenannten Nutzungsvertrag die Rechte und Pflichten aller Beteiligten (Grundeigentümerin und Gemeinwesen) zu regeln. Dort werden unter anderem die öffentlichen Nutzungen, die Erschliessung, die Kostenbeteiligung sowie der Betrieb und Vollzug festgelegt. Inhaltlich ist der Gestaltungsplan auf die zurzeit ebenfalls aufliegende Schutzverordnung für den Uetliberg abgestimmt.Bei der Überarbeitung musste eine Interessenabwägung vorgenommen werden: Die Auswirkungen auf das BLN-Objekt sollten minimiert, die Interessen der Erholungs­suchenden angemessen umgesetzt und die Eigentumsrechte der Grundeigentümerin gewahrt werden. Gegenüber der ursprünglichen Gestaltungsplanversion konnte eine Verbesserung hinsichtlich des BLN-Objekts erreicht werden: Auf der Terrasse besteht kein Baubereich mehr, Helikopterflüge sind nicht mehr zulässig, die Beleuchtungsmöglichkeiten wurden eingeschränkt. Die Beleuchtungsvorschriften sind jedoch noch nicht auf die vorsorglichen Massnahmen gemäss Entscheid des Baurekursgerichts vom 10. November 2015 abgestimmt. Diesbezüglich gilt es, das ausstehende Gutachten der Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) abzuwarten. Im Weiteren wurde das Fahrtenkontingent beibehalten. Die öffentlich zugängliche Fläche ist nach wie vor gesichert.Hingegen kann die Eigentümerin künftig bei der Benutzung des Aussichtsturms und der WC-Anlage eine Gebühr erheben. Zudem sind auf den Aussenflächen künftig zusätzliche temporäre Nutzungen möglich. Die Rahmenbedingungen für die zulässigen Veranstaltun­gen wurden jedoch eng gesetzt. Durch diese konkreten Vorgaben erhalten sowohl der Gastgewerbebetrieb als auch die Öffentlichkeit bei den Veranstaltungen Rechtssicherheit. Somit muss nicht mehr bei jedem Anlass über grundlegende Regelungen verhandelt werden und die maximalen Veranstaltungstage sind abschliessend definiert.Der Gestaltungsplan liegt vom 20. November 2015 bis 18. Januar 2016 öffentlich auf und kann zu den üblichen Öffnungszeiten bei der Verwaltung eingesehen werden. Während der Auflagefrist kann sich jedermann zu den Entwürfen äussern. Voraussichtlich im Frühling 2016 sollen die Ergebnisse der öffentlichen Auflage ausgewertet und die Überarbeitung der Planvorlagen abgeschlossen sein. Letztlich wird der Gestaltungsplan durch die Baudirektion festgesetzt. Vorbehältlich allfälliger Rechtsmittel tritt er voraussichtlich Mitte 2016 in Kraft.

Die besagten Unterlagen sind unter www.are.zh.ch abrufbar.