Uto Kulm: Überarbeiteter Gestaltungsplan liegt öffentlich auf
23. November 2015 | von admin | Kategorie: AktuellDie Baudirektion hat den kantonalen Gestaltungsplan «Uto Kulm» überarbeitet, nachdem dieser im Rahmen eines Rechtsmittelverfahrens zurückgewiesen worden war. Der angepasste Gestaltungsplan liegt nun vom 20. November 2015 bis 18. Januar 2016 öffentlich auf.
Der Uetliberg mit dem Uto Kulm ist für die Zürcher Bevölkerung ein wichtiges Naherholungsgebiet. Als Bestandteil der Albiskette-Reppischtal ist er zudem ein Objekt im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN). Der Gastgewerbebetrieb Uto Kulm und das dazugehörige Grundstück sind im Privateigentum, die Bevölkerung ist jedoch an der Nutzbarkeit des Aussenraums interessiert. Für die Öffentlichkeit ist die Zugänglichkeit grundsätzlich gewährleistet, rechtlich ist der Anspruch durch Einträge im regionalen und im kantonalen Richtplan gesichert. Der Kantonsrat hat 2010 den für die Öffentlichkeit wichtigen Teil des Uto Kulm im kantonalen Richtplan einem Erholungsgebiet zugeteilt und der Verwaltung den Auftrag erteilt, dafür einen kantonalen Gestaltungsplan festzusetzen.
Die Baudirektion hat den Gestaltungsplan «Uto Kulm» erarbeitet und diesen am 6. Februar 2012 festgesetzt. Im Rahmen eines Rechtsmittelverfahrens wurde dieser jedoch in zweiter Instanz durch das Verwaltungsgericht an die Baudirektion zurückgewiesen. Bemängelt wurde, dass der Gestaltungsplan einen zu weit gehenden und daher unzulässigen Eingriff in die Schutzziele und in den Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet bewirke. Während der anschliessenden Überarbeitung, die auf den Erkenntnissen aus den Rechtsmittelverfahren basierte, konnte sich die Grundeigentümerin Hotel Uto Kulm AG zu den Änderungen äussern. Zudem wurden die betroffenen Gemeinden (Stallikon, Uitikon und Zürich) sowie die an den Rechtsmittelverfahren beteiligten Umweltorganisationen über die geplanten Anpassungen informiert.
Die besagten Unterlagen sind unter www.are.zh.ch abrufbar.