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Uto Kulm: Überarbeiteter Gestaltungsplan liegt öffentlich auf

23. November 2015 | von | Kategorie: Aktuell

Die Baudirektion hat den kantonalen Gestaltungsplan «Uto Kulm» überarbeitet, nachdem dieser im Rahmen eines Rechtsmittelverfahrens zurückgewiesen worden war. Der angepasste Gestaltungsplan liegt nun vom 20. November 2015 bis 18. Januar 2016 öffentlich auf.

20150422_164345Der Uetliberg mit dem Uto Kulm ist für die Zürcher Bevölkerung ein wichtiges Naherholungsgebiet. Als Bestandteil der Albiskette-Reppischtal ist er zudem ein Objekt im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN). Der Gastgewerbebetrieb Uto Kulm und das dazugehörige Grundstück sind im Privat­eigentum, die Bevölkerung ist jedoch an der Nutzbarkeit des Aussenraums interessiert. Für die Öffentlichkeit ist die Zugänglichkeit grundsätzlich gewährleistet, rechtlich ist der Anspruch durch Einträge im regionalen und im kantonalen Richtplan gesichert. Der Kantonsrat hat 2010 den für die Öffentlichkeit wichtigen Teil des Uto Kulm im kantonalen Richtplan einem Erholungsgebiet zugeteilt und der Verwaltung den Auftrag erteilt, dafür einen kantonalen Gestaltungsplan festzusetzen.

Die Baudirektion hat den Gestaltungsplan «Uto Kulm» erarbeitet und diesen am 6. Februar 2012 festgesetzt. Im Rahmen eines Rechtsmittelverfahrens wurde dieser jedoch in zweiter Instanz durch das Verwaltungsgericht an die Baudirektion zurückgewiesen. Bemängelt wurde, dass der Gestaltungsplan einen zu weit gehenden und daher unzulässigen Eingriff in die Schutzziele und in den Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet bewirke. Während der anschliessenden Überarbeitung, die auf den Erkenntnissen aus den Rechtsmittelverfahren basierte, konnte sich die Grundeigentümerin Hotel Uto Kulm AG zu den Änderungen äussern. Zudem wurden die betroffenen Gemeinden (Stallikon, Uitikon und Zürich) sowie die an den Rechtsmittelverfahren beteiligten Umweltorganisationen über die geplanten Anpassungen informiert.

Interessenabwägung vorgenommen
Der nun vorliegende Entwurf definiert die öffentlich zugänglichen Flächen, die zulässigen Bauten des Gastgewerbebetriebes und die Art der Nutzungen der einzelnen Bereiche. Zudem wird die Anzahl der Fahrten auf den Uto Kulm begrenzt und kontrolliert. Parallel zum Gestaltungsplan sind im sogenannten Nutzungsvertrag die Rechte und Pflichten aller Beteiligten (Grundeigentümerin und Gemeinwesen) zu regeln. Dort werden unter anderem die öffentlichen Nutzungen, die Erschliessung, die Kostenbeteiligung sowie der Betrieb und Vollzug festgelegt. Inhaltlich ist der Gestaltungsplan auf die zurzeit ebenfalls aufliegende Schutzverordnung für den Uetliberg abgestimmt.Bei der Überarbeitung musste eine Interessenabwägung vorgenommen werden: Die Auswirkungen auf das BLN-Objekt sollten minimiert, die Interessen der Erholungs­suchenden angemessen umgesetzt und die Eigentumsrechte der Grundeigentümerin gewahrt werden. Gegenüber der ursprünglichen Gestaltungsplanversion konnte eine Verbesserung hinsichtlich des BLN-Objekts erreicht werden: Auf der Terrasse besteht kein Baubereich mehr, Helikopterflüge sind nicht mehr zulässig, die Beleuchtungsmöglichkeiten wurden eingeschränkt. Die Beleuchtungsvorschriften sind jedoch noch nicht auf die vorsorglichen Massnahmen gemäss Entscheid des Baurekursgerichts vom 10. November 2015 abgestimmt. Diesbezüglich gilt es, das ausstehende Gutachten der Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) abzuwarten. Im Weiteren wurde das Fahrtenkontingent beibehalten. Die öffentlich zugängliche Fläche ist nach wie vor gesichert.Hingegen kann die Eigentümerin künftig bei der Benutzung des Aussichtsturms und der WC-Anlage eine Gebühr erheben. Zudem sind auf den Aussenflächen künftig zusätzliche temporäre Nutzungen möglich. Die Rahmenbedingungen für die zulässigen Veranstaltun­gen wurden jedoch eng gesetzt. Durch diese konkreten Vorgaben erhalten sowohl der Gastgewerbebetrieb als auch die Öffentlichkeit bei den Veranstaltungen Rechtssicherheit. Somit muss nicht mehr bei jedem Anlass über grundlegende Regelungen verhandelt werden und die maximalen Veranstaltungstage sind abschliessend definiert.Der Gestaltungsplan liegt vom 20. November 2015 bis 18. Januar 2016 öffentlich auf und kann zu den üblichen Öffnungszeiten bei der Verwaltung eingesehen werden. Während der Auflagefrist kann sich jedermann zu den Entwürfen äussern. Voraussichtlich im Frühling 2016 sollen die Ergebnisse der öffentlichen Auflage ausgewertet und die Überarbeitung der Planvorlagen abgeschlossen sein. Letztlich wird der Gestaltungsplan durch die Baudirektion festgesetzt. Vorbehältlich allfälliger Rechtsmittel tritt er voraussichtlich Mitte 2016 in Kraft.

Die besagten Unterlagen sind unter www.are.zh.ch abrufbar.



Zeitgemässer Schutz der Uetliberg-Landschaft

13. November 2015 | von | Kategorie: Natur und Landschaft

Das Gebiet Uetliberg ist eine wertvolle naturnahe Landschaft vor den Toren der Stadt Zürich. Es zeichnet sich durch eine grosse Vielfalt an Lebensräumen für Pflanzen und Tiere aus, gleichzeitig ist es ein attraktives Erholungsziel für die Menschen. Die Baudirektion hat unter Einbezug der betroffenen Gemeinden, Grundeigentümer, Bewirtschafter und verschiedener Interessengruppen die Schutzverordnung Uetliberg erarbeitet. Der Entwurf liegt vom 11. November bis am 10. Dezember 2015 öffentlich auf.

Das weitgehend bewaldete Gebiet Uetliberg bildet den nördlichen Abschluss der Albis-Bergkette, eines markanten Molassebergrückens zwischen den engen Tälern der Sihl und der Reppisch. Es schliesst den Landschaftsteil mit ein, der vom Uetliberg über das Albisgüetli und den Höckler bis in die Allmend Brunau vorstösst. Dieses ganzjährig attraktive Erholungsgebiet für den Grossraum Zürich trägt zusammen mit anderen naturnahen Räumen wie dem Pfäffikersee oder dem Tössbergland wesentlich zur hohen Lebensqualität im Kanton Zürich bei.

Das Gebiet zeichnet sich durch eine grosse Vielfalt an Lebensräumen für eine reichhaltige, zum Teil stark bedrohte Tier- und Pflanzenwelt aus. Da dieser Landschaftsraum kaum durch Strassen und Infrastrukturanlagen zerschnitten ist, ist die biologische Durchlässigkeit und Vernetzung gut gewährleistet. Am Uetliberg und Albis findet sich zudem eines der grössten Eibenvorkommen Europas. Wegen seiner ausserordentlichen geologischen, biologischen, kulturhistorischen und landschaftlichen Werte ist das Gebiet bereits seit 1983 als Landschaft und Naturdenkmal von nationaler Bedeutung aufgeführt.

 Eigenart des Gebiets für künftige Generationen bewahrenDer kantonale Richtplan sowie das Planungs- und Baugesetz verpflichten den Kanton Zürich, Schutzmassnahmen für das Gebiet Uetliberg zu treffen. Mit der Schutzverordnung (SVO) soll auf die Bedürfnisse der heutigen Zeit mit ihren vielfältigen Ansprüchen an die Landschaft und die Natur eingegangen werden. Dabei sind die Hauptfunktionen Erholung, Natur- und Landschaftsschutz sowie Land- und Forstwirtschaft von besonderer Bedeutung. Die SVO Uetliberg hat zum Ziel, die landschaftliche Eigenart des Gebiets mit den vorhandenen Naturwerten auch für künftige Generationen zu bewahren.Bei der Erstellung von Schutzverordnungen legt der Kanton besonderes Gewicht auf den Einbezug aller Beteiligten. Die Erarbeitung der ersten Etappe der SVO erfolgte in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinden, Grundeigentümern, Bewirtschaftern und verschiedenen Interessengruppen.

 Abstimmen der verschiedenen Schutz- und NutzerinteressenDer nun vorliegende Entwurf der ersten Etappe stimmt die verschiedenen Schutz- und Nutzerinteressen aufeinander ab. Er zeigt auf, welche Schutzziele erreicht werden sollen und wie das Gebiet künftig genutzt werden kann. Mit Hilfe von Bestimmungen, die den heutigen Bedürfnissen und Ansprüchen angepasst sind, soll die Landschaft weiterhin Raum für abwechslungsreiche Landschaftserlebnisse und verschiedenartige Erholungsaktivitäten bieten. Zudem soll die wertvolle Kulturlandschaft erhalten bleiben sowie die Land- und Forstwirtschaft zeitgemäss und nachhaltig wirtschaften können.Vom 11. November bis 10. Dezember 2015 liegt der Entwurf bei den Gemeindeverwaltungen Uitikon und Stallikon sowie bei der Stadt Zürich und bei der kantonalen Baudirektion in Zürich öffentlich auf. Während der Auflage können alle Personen zum Entwurf Stellung nehmen. Die Baudirektion prüft die Begehren vor dem Erlass der Schutzverordnung.

Sprechstunde: Dienstag, 24. November 2015, 14.00 – 18.00 Uhr: Kantonale Verwaltung, Stampfenbachstrasse 12, Zürich, Sitzungszimmer 402.


Zwei Konzepte für den langfristigen Hochwasserschutz an der Sihl

13. April 2012 | von | Kategorie: Aktuell

Die Kantone Zürich und Schwyz haben zwei mögliche Lösungen für den langfristigen Hochwasserschutz an der Sihl vorgestellt: ein Entlastungsstollen zwischen Langnau am Albis/Gattikon und Thalwil und eine Kombination von Massnahmen am Sihlsee mit einem Ausbau der Pumpspeicherung beim Etzel-Kraftwerk. Beide Konzepte schützen die Stadt Zürich, aber auch die Gemeinden entlang von Sihl und Limmat vor einem Extremhochwasser. Welche der beiden Lösungen umgesetzt wird, entscheidet sich nach einer Vertiefung der Konzepte bis 2015.

SihlLimmatZusammenfluss_300Die Planung des Hochwasserschutzes erfolgte in einem partizipativen Prozess, an dem die direkt betroffenen Gemeinden und Kantone entlang von Sihl, Zürichsee und Limmat aktiv beteiligt waren. Ausgangspunkt des zweistufigen Workshop-Verfahrens waren 35 völlig unterschiedliche Lösungsansätze, die zu zwei möglichen Lösungen verdichtet wurden.

Kombination von Energiegewinnung und Hochwasserschutz

Das Konzept «Kombilösung Energie» sieht den Ausbau des Etzel-Pumpspeicherkraftwerks am Sihlsee vor. Der Sihlsee soll grundsätzlich nicht höher gestaut werden als heute. Durch einen neuen, bedeutend grösser dimensionierten Druckstollen soll jedoch bei Hochwassergefahr mehr Wasser aus dem Sihlsee in den Zürichsee übergeleitet werden können. Mit diesem Konzept können die Kantone Schwyz und Zürich den Hochwasserschutz für die Schwyzer Gemeinden unterhalb des Sihlseedammes, Langnau am Albis, Adliswil und Zürich sicherstellen, die Energienutzung steigern und die Sihl ökologisch und städtebaulich aufwerten. Auch für die Gemeinden an der Limmat unterhalb der Stadt Zürich verbessert sich der Hochwasserschutz. Wird zusätzlich die Alp durch einen Stollen oberhalb von Einsiedeln teilweise in den Sihlsee übergeleitet, sind auch Einsiedeln und die unterhalb gelegenen Gebiete an der Alp noch besser vor Hochwasser geschützt; gleichzeitig ist eine Steigerung der Energieproduktion möglich.

Das Konzept «Kombilösung Energie» kann zeitlich gestaffelt ausgeführt werden: zuerst die verbesserte Regulierung des Sihlsees, später die lokalen Massnahmen entlang des Sihlsees zum Schutz vor hohen Pegelständen bei extremen Hochwasserereignissen und zum Abschluss die Erweiterung des Kraftwerks sowie die teilweise Überleitung der Alp in den Sihlsee. Verzichten die Betreiber des Etzelwerks auf eine teilweise Überleitung der Alp in den Sihlsee, muss der Kanton Zürich für die Hochwassersicherheit lokale Schutzmassnahmen in Adliswil, Langnau am Albis und Zürich realisieren. Die Kombilösung Energie könnte zeitlich gestaffelt innerhalb von 15 bis 20 Jahren umgesetzt werden.

Umleitung des Hochwassers

Das zweite Konzept sieht einen Entlastungsstollen bei Langnau am Albis/Gattikon vor zur Umleitung der Sihl-Hochwasserspitzen in den Zürichsee bei Thalwil. Mit diesem Konzept kann der Kanton Zürich den Hochwasserschutz für Langnau am Albis, Adliswil und Zürich sicherstellen. Zudem ergibt sich Potenzial für die ökologische und städtebauliche Aufwertung des Sihl-Flussraumes zwischen Langnau am Albis und dem Zürcher Platzspitz, wo die Sihl in die Limmat fliesst. Diese Aufwertung kann gleichzeitig oder nach dem Bau des Entlastungsstollens in Etappen realisiert werden. Das Konzept «Entlastungsstollen» könnte der Kanton Zürich innerhalb von acht bis zwölf Jahren umsetzen.

Vertiefung der beiden langfristigen Lösungen

Aus heutiger Sicht kann keiner der beiden Lösungswege eindeutig favorisiert werden. Beide Konzepte schützen die Siedlungsgebiete auch gegen Extremhochwasser. Sowohl der Entlastungsstollen als auch die Kombilösung Energie ermöglichen die ökologische und städtebauliche Aufwertung des Sihl-Flussraums. Und beide Konzepte sind wirtschaftlich: Bei Investitionskosten von 70 bis130 Millionen Franken schützen sie vor Hochwasserschäden von bis zu fünf Milliarden Franken.
Um gemeinsam mit allen Beteiligten einen definitiven Entscheid fällen zu können, müssen die Kantone Zürich und Schwyz die beiden Konzepte vertiefen und zusätzliche Grundlagen erarbeiten. Zu prüfen sind die Auswirkungen auf die Alp, die Sihl, den Sihlsee, den Zürichsee sowie das untere Linthgebiet: Hochwasser, Restwasser, Trinkwasserversorgung, Grundwasser, Siedlungs- und Naturschutzgebiete, Tourismus, Fischerei, Wassertrübung usw. Den Entscheid über die bevorzugte Lösung fällen die Projektpartner voraussichtlich 2015.



Uetlibergstrasse: Studios für das Personal des Unispitals und für studentisches Wohnen

12. März 2012 | von | Kategorie: Bauen & Wohnen

Die kantonale Baudirektion hat entschieden, das 6000 Quadratmeter grosse Areal an der Uetlibergstrasse 111 in Zürich für 49 Jahre im Baurecht an die Tescon AG und die Stiftung Abendrot zu vergeben. Das Projekt, das aus einem Investorenwettbewerb des Immobilienamts hervorgegangen ist, bietet rund 330 Personen günstigen Wohnraum und enthält zudem Kunstateliers, Gastronomie und Hotellerie. Rund 180 Studios sind für das Personal des Universitätsspitals Zürich reserviert.

Im vergangenen Herbst hat das kantonale Immobilienamt im Auftrag der Baudirektion in einem Einladungsverfahren einen Investorenwettbewerb durchgeführt. Ziel war es, im Baurecht einen Unternehmer zu finden, dessen Projekt rund 180 Studios für das Personal des Universitätsspitals umfasst. Nebst weiteren Vorgaben musste das Projekt auch einen marktüblichen Baurechtszins beinhalten.

Den Wettbewerb gewonnen hat das gemeinsame Projekt der Tescon AG in Buchs ZH und der Basler Pensionskasse Stiftung Abendrot. Das Projekt umfasst nebst den 180 Studios für das Personal des Unispitals weitere 150 Studios für studentisches Wohnen, diverse Kunstateliers, einen Bereich für Gastronomie sowie ein kleines Hotel mit günstigen Zimmern.

Der Zeitplan sieht vor, dass die Altlastenuntersuchungen und die Altlastensanierung bis im ersten Halbjahr 2013 abgeschlossen sind. Parallel dazu findet ein Projektwettbewerb sowie die Planung und Projektierung statt. Ziel ist es, im zweiten Semester 2013 mit den Bauarbeiten beginnen zu können, so dass diese 2015 abgeschlossen werden können.

Seit Mai 2006 sind die Fabrikgebäude an der Uetlibergstrasse 111 in Zürich illegal besetzt. Die Hausbesetzer, die über keine Rechtsansprüche verfügen, leisten dem Kanton einen Unkostenbeitrag. Die Hausbesetzung wird deshalb bis zum Beginn der notwendigen Altlastensanierung geduldet.



Mehr Hochwasserschutz an der Sihl

26. März 2011 | von | Kategorie: Aktuell

Der Kanton Zürich hat nach den Schadenereignissen von 2005 das Hochwassermanagement für Zürichsee, Sihl und Limmat aufgebaut und es laufend verbessert. Nach der Grundlagenerarbeitung und der Umsetzung von Sofortmassnahmen soll der Hochwasserschutz entlang von Sihl und Limmat weiter optimiert werden, um die Risiken zu minimieren. Bereits in Planung ist ein Schwemmholzrückhalt in der Sihl, der bis 2015 realisiert wird.

In den letzten 30 Jahren gab es in der Schweiz auffällig viele Extremwetterlagen und Hochwasser. Mit den häufigeren und intensiveren Ereignissen steigt die Wahrscheinlichkeit eines Extremhochwassers. Die letzten ausserordentlichen Hochwasser (Wiederkehrperiode alle 100 bis 300 Jahre) im Kanton Zürich wurden 1910, 1874 und 1846 verzeichnet.

Sihl-HochwasserStetig steigendes Schadenpotenzial
2005 entging die Stadt Zürich nur knapp grossen Hochwasserschäden. Die Schadensumme im Kanton Bern allein belief sich auf über 800 Millionen Franken; im Kanton Zürich betrug sie 15 Millionen Franken. Wäre das Niederschlagszentrum 2005 statt im Berner Oberland über dem Sihl-Einzugsgebiet gelegen, dann hätte die Sihl grosse Teile der Stadt Zürich überschwemmt. Dadurch wären Menschen gefährdet und immense materielle Schäden verursacht worden. Auch deshalb, weil das Schadenpotenzial in den letzten Jahrzehnten stark gestiegen ist. Seit dem Hochwasser von 1910 ist in der Stadt Zürich viel gebaut worden. Und weil hohe Sachwerte und die Infrastruktur oftmals im Untergrund liegen, ist selbst bei einer geringen Wassertiefe an der Oberfläche mit einem Schaden von mehreren Milliarden Franken zu rechnen. Hinzu kämen volkswirtschaftliche Kosten durch Betriebsstörungen und -unterbrüche und den Ausfall oder die Zerstörung der Infrastruktur (Verkehr, Energie, Telekommunikation usw.). Diese Folgekosten lassen sich kaum beziffern; sie würden aber die materiellen Schäden bei Weitem übersteigen. Im Einzugsgebiet von Zürichsee, Sihl und Limmat ist das Schadenpotenzial im Hochwasserfall in der Stadt Zürich weitaus am höchsten.

Bessere Hochwasserprognosen und aktive Seenregulierung
Der Kanton Zürich hat die Hochwasserereignisse 2005 analysiert und erste Massnahmen umgesetzt, die insbesondere der Stadt Zürich zugute kommen:

  • Erhöhung Durchflusskapazität beim Hauptbahnhof Zürich: Damit die Hochwassersicherheit erhalten bleibt, wurde mit dem Bau der neuen Durchmesserlinie 2007 die Sihl ausgebaggert.
  • Hochwasserprognosen: Dank der neuen Abfluss-Prognoseplattform des Bundeamtes für Umwelt (BAFU) kann der Kanton Zürich seit 2007 grosse Gewässer wie Reuss, Thur, Limmat, Sihl, Töss und Glatt besser überwachen.
  • Hochwasserfachstelle: Das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) beurteilt aufgrund von Messdaten und Prognosen täglich die Hochwasserlage und kann frühzeitig die Kantonspolizei informieren, die für die Warnung der Bevölkerung und der Notfallorganisationen zuständig ist.
  • Aktive Regulierung der Speicher- und Stauseen: Der Kanton Zürich hat 2008 ein Vorhersagesystem für die örtlichen Abflussmengen eingerichtet. Dadurch können die Pegel von Sihlsee und Zürichsee vorsorglich und koordiniert abgesenkt werden: Die beiden Seen dienen während starken Niederschlägen als Rückhaltebecken.

Sihlhochstrasse-SchwemmholzSchwemmholzrückhalt in der Sihl
Mit einer breit abgestützten Planung werden bis Anfang 2012 langfristige Lösungsansätze für den verstärkten baulichen Sihl-Hochwasserschutz gesucht.Als erste bauliche Massnahme ist der Bau eines Schwemmholzrechens in der Sihl geplant. Aufgrund der Schwemmholzgefahr hat der Regierungsrat im April 2010 einen Projektierungskredit von 1,3 Millionen Franken genehmigt. Gebaut werden soll der Sihl-Schwemmholzrückhalt bei Langnau am Albis von 2013 bis 2015. Weitere langfristige Schutzmassnahmen werden aufgrund der Ergebnisse der Projektvarianten- und Machbarkeitsstudien geplant. Ab wann die Umsetzung erfolgt, ist noch nicht festgelegt. Vorläufiges Fernziel ist, dass die Stadt Zürich gegen Extremhochwasser und die anderen betroffenen Siedlungsgebiete gegen ein im Schnitt alle 100 Jahre zu erwartendes Hochwasser geschützt sind. Durch geeignete Massnahmen sollen Todesopfer vermieden und Sachschäden minimiert werden. Mit dem Projekt Hochwasserschutz Zürich schafft die Baudirektion die Voraussetzungen für einen optimierten Hochwasserschutz entlang von Sihl und Limmat, insbesondere für die Stadt Zürich.

Weitere Informationen: www.hochwasserschutz-zuerich.zh.ch