Die Online-Quartierzeitung für Zürich 3.

Temporäre Verkehrsvorschriften Kreis 3

6. Januar 2010 | von | Kategorie: Mobilität

Wegen Werkleitungs- und Strassenbauarbeiten ergehen für die nachfolgenden Strassen ab 11. Januar 2010 für die Dauer von ca. 11 Monaten folgende Verkehrsvorschriften:
Friesenbergstrasse: Halteverbot
Jedes freiwillige Halten ist verboten: Beidseits der Fahrbahn, zwischen der
Goldbrunnenstrasse und der Haldenstrasse, gemäss örtlicher Signalisation. Beidseits der Fahrbahn, zwischen der Haldenstrasse und der Talwiesenstrasse, gemäss örtlicher Signalisation.
Talwiesenstrasse: Einbahnverkehr
Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten: Von der Talwiesenstrasse 130 nach der Friesenbergstrasse.
Fahranordnung
Das Abbiegen nach links ist verboten: Bei der Verzweigung mit der Friesenbergstrasse in Richtung Goldbrunnenplatz.
Im Wyl: Fahrverbot
Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten: Zwischen der Liegenschaft Im Wyl 57 und der Friesenbergstrasse.

Die Verkehrsvorschriften werden mit dem Aufstellen der Signale, beziehungsweise mit dem Anbringen der Markierungen, rechtsverbindlich. Allfälligen Einsprachen wird die aufschiebende
Wirkung entzogen. Gegen dieVerfügung kann innert 30 Tagen,
vom Tage der Veröffentlichung an gerechnet, beim Stadtrat schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden.

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