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Auf 5 Strassen gilt neu die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h

25. Juli 2017 | von | Kategorie: Aktuell

Im RahTempo 30men der laufenden Strassenlärmsanierung nimmt die Dienstabteilung Verkehr Temporeduktionen von 50 auf 30 km/h vor. Die Umsetzung erfolgt schrittweise ab 24. Juli 2017 und ist Teil des Programms «Stadtverkehr 2025».

Auf diesen Strassen im Kreis 3 erfolgt ab 24. Juli 2017 die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf neu 30 km/h:

  • Binzstrasse
  • Grubenstrasse
  • Haldenstrasse, zwischen Uetlibergstrasse und Binzstrasse
  • Räffelstrasse
  • Zypressenstrasse, zwischen Badener- und Aemtlerstrasse

In einer zweiten Etappe wird ab etwa Mitte September 2017 die Höchstgeschwindigkeit auf weiteren neun Strecken reduziert. Zudem werden die Tempo-30-Zonen «Studacker» und «Kalchbühl» zusammengelegt und um die Kalchbühlstrasse und die Widmerstrasse (Teilstück Albis- bis Kalchbühlstrasse) ergänzt.

Die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h ist ein Schritt zur Lärmsanierung gemäss Lärmschutzverordnung. Die Umsignalisation ist möglich, weil das Bundesgericht in einem Zwischenentscheid den noch hängigen Rechtsmitteln gegen die Herabsetzung der Geschwindigkeit keine aufschiebende Wirkung gewährt hat. Die endgültigen Entscheide des Bundesgerichts sind noch ausstehend.

Der Verkehr verursacht auf 230 Strassenkilometern auf dem Gebiet der Stadt Zürich Lärm, der über dem Immissionsgrenzwert liegt. Betroffen ist mehr als ein Drittel der Wohnbevölkerung. Die Lärmschutzverordnung verlangt, dass diese Strassen lärmmässig zu sanieren sind. Dafür ist die Stadt Zürich verantwortlich. Die Lärmschutzverordnung gibt vor, dass in erster Priorität Massnahmen an der Quelle – zum Beispiel Tempo- oder Verkehrsreduktionen – umzusetzen sind.

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